Boninvest Bulgaria
Unternehmensbeteiligungen

Problembeschreibungen ohne Lösungen helfen nicht weiter


Übernahme / Entlastung und Abberufung des Geschäftsführers

Die Boninvest Bulgaria EOOD übernimmt ihre Kapitalgesellschaft zu hundert Prozent, entlastet Sie bei der Gelegenheit als Geschäftsführer und bestellt unseren insolvenz- und liquidationserfahrenen Rechtsanwalt zum neuen Geschäftsführer.
Die Abwicklung einer Übernahme Ihrer Kapitalgesellschaft ist kurzfristig möglich und problemlos bei jedem Notar in Deutschland zu beurkunden. Diese gesetzlich vorgegebene notarielle Beurkundungspflicht bei der Übertragung von Geschäftsanteilen sichert den ordnungsgemäßen Übertrag der Geschäftsanteile für beide Vertragsparteien, Käufer wie Verkäufer.

Eine ordnungsgemäß geführte Buchhaltung vorausgesetzt, treten die Gesellschafter ihre Geschäftsanteile an unsere Beteiligungsgesellschaft mit sofortiger Wirkung ab. Über einen Gesellschafterbeschluss wird der Geschäftsführer abberufen und entlastet.

Der neue Geschäftsführer wird bestellt und übernimmt in der Sekunde sein Amt, obwohl er noch gar nicht als Geschäftsführer eingetragen ist (deklaratorische Wirkung). Die Übergabe der Geschäftsunterlagen wird protokolliert.
Der Notar reicht unverzüglich die neue Gesellschafterliste beim Handelsregister ein. Danach wird der neue Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen und der ehemalige aus dem Handelsregister gelöscht.

Sitzverlegung

Auf Wunsch kann auch der Verwaltungssitz oder der Geschäftssitz der Kapitalgesellschaft außerhalb Ihrer Hemisphäre verlegt werden.

Abwicklung

Danach wird fristwahrend eine Liquidation, Insolvenz oder anderweitige Abwicklung der Gesellschaft, in Abstimmung mit dem neuen Gesellschafter, durch den neuen Geschäftsführer und Gesellschafter übernommen.

Haftung

Der guten Ordnung halber muss noch gesagt werden, dass Sie als (ehemaliger) Geschäftsführer weiterhin für deliktische Ansprüche aus Ihrer Amtszeit haften. Dies sind insbesondere Umsatzsteuerverbindlichkeiten, Sozialversicherungsbeiträge und nicht abgeführte Lohnsteuer.

Kaufpreis

Der Kaufpreis wird anhand des Firmenwertes ermittelt und ist grundsätzlich frei verhandelbar. Dieser Kaufpreis kann negativ wie auch positiv sein und wird auf Gesellschafterebene abgegolten. Im Falle eines negativen Kaufpreises zahlt der Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis an den Käufer. Die ehemaligen Anschaffungskosten (Stammkapital bei Gründung) zuzüglich des gezahlten negativen Kaufpreis, kann der Verkäufer im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung als Verlust quotal geltend machen. Im Falle eines vom Käufer zu entrichtenden Kaufpreis wirkt sich dieser ggf. einkommensteuerrechtlich erhöhend aus.

 

                                        Jetzt anrufen:   0341-39293723                                                                                                                                                                

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